ELBTAL – GETRÄNKE GmbH

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 531 IN 1152/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der ELBTAL – GETRÄNKE GmbH, OT Mühlbach Müglitztalstraße 76, 01809 Müglitztal, Amtsgericht Dresden , HRB 7954
vertreten durch den Geschäftsführer Roland Mayer
vertreten durch die Geschäftsführerin Jeannine Scholz
wird zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 1.Alt. in Erweiterung der mit Beschluss vom 09.08.2023 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung mit Zustimmungserfordernis und des Beschlusses vom 15.08.2023 nunmehr am 31.08.2023, 14.00 Uhr, die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Verfügungsbefugnis angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter mit Verfügungsbefugnis wird bestellt
Rechtsanwalt Ralf Hage, Königsbrückerstraße 61, 01099 Dresden (www.dmp.solutions.de)

Der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
– wurde der Schuldnerin verboten, über Gegenstände der schuldnerischen Vermögensmasse zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative InsO). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.