ekn footwear GmbH

810 IN 658/23 E: In dem Insolvenzverfahren ekn footwear GmbH, Danziger Platz 2-4, 60314 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 100724),
vertreten durch:
Noel Klein-Reesink, Breite Straße 2, 63075 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.09.2023 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Die Eigenverwaltung wurde angeordnet.
Zum Sachwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, White & Case Insolvenz GbR, Bockenheimer Landstraße 20, 60323 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 36 50 6998 0, Fax: 069/ 36 50 6998 5555, E-Mail: akleinschmidt@whitecase.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Sachwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Sachwalter.
Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 840/23 (Fremdantrag) verbunden. Das Verfahren 810 IN 658/23 E führt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 31.08.2023