Effenberger, Gerhard

IN 355/19
In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Effenberger Gerhard, geboren am 20.04.1961, verstorben am 09.01.2022,
zuletzt wohnhaft: Schulstraße 9, 91475 Lonnerstadt
Inhaber der Herbert Effenberger Bauunternehmen e. Kfm., Lonnerstadt,
Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 7044
– Erblasser –
Effenberger Eva-Maria Brigitte, Spitalstraße 21d, 91710 Gunzenhausen
– Erbin –
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger sowie der Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.01.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 206.858,49 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 405.779,10 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth – Insolvenzgericht – 08.12.2023