Edelstahl und Meer UG (haftungsbeschränkt)

56 IN 31/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Edelstahl und Meer UG (haftungsbeschränkt), vertr. d. d. GF J. Buschmeyer, Am Hafen 20, 24376 Kappeln, vertreten durch die Gesellschafterin Silvia Schröder
Registergericht: Amtsgericht Flensburg Register-Nr.: HRB 12924 FL
– Schuldnerin –
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1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
– Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.06.2024
Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 1.800,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei d. Finanzministerium des Landes SH – Landeskasse – unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Flensburg – Insolvenzgericht – 22.04.2024