EAWB Höglberg GmbH

IN 410/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EAWB Höglberg GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Alberti Martin, Ländgasse 124, 84028 Landshut
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9643
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über unten stehende Punkte das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Gläubigerversammlung soll darüber entscheiden, ob dem Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit Herrn Joachim Häring zur Abgeltung aller Ansprüche der Insolvenzmassse aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG durch eine Zahlung in Höhe von 10.000,00 € zugestimmt wird.
Bei ihrer Entscheidung mögen die Gläubiger bedenken, dass
– sich hierdurch ein sofortiger Massezufluss zumindest über 10.000,00 € realisieren lässt;
– anderenfalls aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Herrn Joachim
Häring mit keiner erfolgreichen (gerichtlichen) Beitreibung der Forderung zu rechnen ist.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.01.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – 12.12.2022