E. Stein GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
E. Stein GmbH, früher geschäftsansässig Speyerer Straße 128, 67547 Worms,
vertr. d. d. Geschäftsführer Uwe Schilling,
– Amtsgericht (Insolvenzgericht) Worms, Az. 20 IN 24/14
soll mit Zustimmung des Insolvenzgerichtes gemäß § 196 InsO die Schlussverteilung vorgenommen werden.
Zur Schlussverteilung steht vorbehaltlich weiterer zu deckender Masseverbindlichkeiten voraussichtlich ein Massebestand in Höhe von € 8.705,54 zur Verfügung.
Die festgestellten/festzustellenden Forderungen im Rang des § 38 InsO belaufen sich auf insgesamt € 65.402,49.
Das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgerichts – Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms, zur Einsicht ausgelegt.
Auf die Fristen der §§ 189 und 194 InsO wird ausdrücklich hingewiesen.
Amtsgericht Worms
-Insolvenzgericht-