Draftex Automotive GmbH

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 95 IN 42/12
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 61187 eingetragenen Draftex Automotive GmbH, Bahnstraße 29, 47929 Grefrath, vertr. d. d. Gf. zurzeit führungslos

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Bernd Depping, Alfredstraße 108, 45131 Essen

wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt und festgesetzt:
Vergütung – EUR
Auslagen, die nicht der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen – EUR
Zwischensumme – EUR
Vorschuss – EUR
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.05.2012 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV).
Die dem Verwalter entstandenen Kosten für die abgeschlossene besondere Haftpflichtversicherung für das hiesige Verfahren sind als Kosten nach § 4 Abs. 3 in Höhe der entstandenen Beträge neben der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV zu ersetzen, Graber/Graeber, InsVV, 2. Aufl. 2016, §4 Rdnr. 69
Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.

95 IN 42/12
Amtsgericht Krefeld, 04.04.2023