Dolgin, Leonid

36d IN 1909/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Leonid Dolgin, geboren am 22.10.1967, c/o Krugljakowa, Bleibtreustraße 27, 10707 Berlin
– Schuldner –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Tagesordnungspunkt:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Verkauf und zur Abtretung der vom Schuldner an der DreamHouse Berlin GmbH gehaltenen Geschäftsanteile Nr. 1 bis 12.500 (50 % des Stammkapitals) mit einem Nennbetrag in Höhe von je 1,00 EURO (Kaufgegenstand) für 4.500,00 EURO an den dies annehmenden Käufer
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.01.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters sowie Abschriften des Kauf- und Abtretungsvertrages nebst weiterer Unterlagen liegen jeweils in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 22.12.2022