DKH Deutsche Kraftwerk Holding GmbH

Es erfolgt hiermit die Anhörung nach § 207 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren.
Es ist beabsichtigt das Verfahren mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse gemäß § 207 InsO einzustellen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn bis zum 30.05.2023 ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 645,00 € gezahlt wird, auf das Konto des
Amtsgerichts Hildesheim bei der Nord/LB Hannover:

IBAN: DE 58250500000106023930
BIC: NOLA DE 2HXXX
-unter Angabe des Aktenzeichens: NZS 50 IN 72/15 –
Hildesheim, 11.05.23