DIYAR Facility Management GmbH

3 IN 39/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DIYAR Facility Management GmbH, Graf-Arco-Straße 4, 89079 Ulm, vertreten durch die Geschäftsführer Diyar Dawoud Schammo Al Abdi, Gögglinger Straße 63, 89079 Ulm und Faradj Al-Abdi
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 742568
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigter:
RA Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund, Gz.: 50/24
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Vereinbarung mit Herrn Ayas Al-Abdi über den Erwerb wesentlicher Aktiva der Schuldnerin sowie die Übernahme von Arbeitsverhältnissen im Wege des sog. Asset Deals zum 01.04.2024 durch Kaufvertrag vom 26./28.04.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt. Insoweit wird diese Gläubigerversammlung mit dem bereits anberaumten schriftlichen Berichts- und Prüftermin verbunden.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.06.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Ulm – Insolvenzgericht – 17.05.2024