Diesterbeck, Ulrich

36d IN 2024/18
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In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Ulrich Diesterbeck, geboren am 12.02.1965, Agentur Fuchs, Rohrwallallee 65, 12527 Berlin
– Schuldner –
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1. Nach Beendigung der Abtretungsfrist ist gem. § 300 Abs. 1 InsO über die Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 18.06.2024 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 21.05.2024