Diercks, Bernd

22 IN 57/17: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Bernd Diercks, Birkenweg 17, 21720 Steinkirchen, Inhaber der Firma Kroll Raumausstattung e.K. Inh. Bernd Diercks, Felix-Wankel-Straße 32, 21614 Buxtehude (AG Tostedt, HRA 120843), endete die Wohlverhaltensperiode mit dem 01.06.2023. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Das Gericht beabsichtigt deshalb gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO die Restschuldbefreiung zu erteilen, soweit bis zum 26.06.2023 keine entgegenstehenden Anträge vorliegen werden. Diese Frist dient der Anhörung des Schuldners, des Treuhänders und aller Insolvenzgläubiger zu der Erteilung der Restschuldbefreiung. Eventuelle Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung müssen innerhalb der Frist bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein. Sollte bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt werden, wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Amtsgericht Tostedt, 05.06.2023