Diener Implants GmbH

2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil – Insolvenzgericht – 29.02.2024