Die Bauprofis BTS GmbH & Co. KG

47 IN 39/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Die Bauprofis BTS GmbH & Co. KG, Friedrich-Penseler-Str. 9, 21337 Lüneburg (AG Lüneburg, HRA 203043), vertr. d.: 1. Die BTS Bauprofi Verwaltung GmbH, Friedrich-Penseler-Str. 9, 21337 Lüneburg, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Sammy Bamberger, Am Petersberg 21a, 21407 Deutsch Evern, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 11.01.2023, 11:00 Uhr, 314, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
” besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
– Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs zur Abgeltung der Geschäftsführerhaftungsansprüche
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Lüneburg, 22.12.2022