Di Bello, Francesco

10 IN 49/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Francesco Di Bello, geb. am 04.04.1967, Weierbacher Straße 67, 55743 Idar-Oberstein (AG Mainz, HRB 46245), wurde beschlossen:
Die Frist zur Anhörung des Schuldners, des Treuhänders und aller Insolvenzgläubiger wird bestimmt bis zum 18.03.2024. Die Beteiligten haben bis zu dem Ende der Frist die Möglichkeit, sich zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung der Restschuldbefreiung zu äußern.
Die Abtretungsfrist endet mit dem 18.03.2024. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 01.02.2024