DHB Hamburger Bauunternehmen GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen:
67a IN 121/23
67a IN 170/23

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 118524 eingetragenen DHB Hamburger Bauunternehmen GmbH, Frohmestraße 59, 22459 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Irfan Demirovic,
Geschäftszweig: Die Erbringung von Dienstleistungen und die Vermittlung von Aufträgen in Handwerk und Gewerbe im eigenen Namen und für eigene Rechnung, der Handel mit hiermit im Zusammenhang stehenden, nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art sowie schlüsselfertiges Bauen, Baubetreuung und Bauregie und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

ist am 31.05.2023, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 121/23
67a IN 170/23
Amtsgericht Hamburg, 31.05.2023