DFL Transport GmbH

2 IN 163/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DFL Transport GmbH, Dinkelweg 12, 93092 Barbing, vertreten durch den Geschäftsführer Sudnykovych Oleksandr
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRB 19247
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zu den außergerichtlichen Vergleichsvereinbarungen zur Abgeltung des außergerichtlich geltend gemachten Anspruchs gegen die DHL Freight GmbH vom 25.01.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 21.03.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Regensburg – Insolvenzgericht – 07.03.2024