Devolo AG

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 15/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 8931 eingetragenen Devolo AG, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Heiko Harbers, Charlottenburger Allee 67, 52068 Aachen

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte RKGB PartGmbH, Rathausgasse 3, 97877 Wertheim

Sachwalter: Rüdiger Weiß, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
I.
wird zum 31.10.2022 aufgehoben, nachdem die Bestätigung des Insolvenzplans vom 06.10.2022 rechtskräftig geworden ist (§ 258 Absatz 1 InsO).
Der Sachwalter hat zudem mit Schriftsatz vom 27.10.2022 erklärt, dass sämtliche fälligen Masseansprüche bezahlt sind und für die noch nicht fälligen Masseansprüche einen Finanzplan vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass ihre Erfüllung gewährleistet ist (§ 258 Abs. 2 InsO). Im Insolvenzplan ist die Schuldnerin gemäß § 66 Abs. 4 InsO von der Schlussrechnungslegung befreit worden. Die vom Sachwalter und von zwei Mitgliedern des Gläubigerausschusses bereits beantragte bzw. von den übrigen Mitgliedern noch zu beantragende Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen steht der Aufhebung nicht entgegen, wobei der Sachwalter analog § 25 Abs. 2 InsO berechtigt wird, die insoweit bereits gebildeten Rückstellungen bis zur rechtskräftigen Festsetzungsentscheidung zurückzuhalten (Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 9. Aufl., § 258, Rn. 10).

II.
Wie in dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans vorgesehen, wird nunmehr durch den Sachwalter überwacht, ob die Ansprüche erfüllt werden, die den Gläubigern nach dem gestaltenden Teil des Insolvenzplans gegen die Schuldnerin zustehen (§ 260 Abs. 2 InsO).

91 IN 15/22
Amtsgericht Aachen, 27.10.2022