Deutsche Eco AG

Amtsgericht Frankfurt am Main
23.04.2024
– Insolvenzgericht –
810 IN 1153/16 D-13-9

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren
Deutsche Eco AG, Bockenheimer Landstraße 66, 60323 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 79745),
vertreten durch:
Daniel Prokopy, New York, VEREINIGTE STAATEN, (Vorstand),
wird dem Insolvenzverwalter gestattet, den folgenden Betrag gemäß
§ 4 Absatz 3 InsVV als besondere Auslagen für die Haftpflichtversicherung der Masse zu entnehmen:

besondere Auslagen: € xxx
Umsatzsteuer: € xxx
Summe: € xxx

Gründe:
Mit Schreiben vom 25.03.2024 beantragt der Insolvenzverwalter, den für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 01.01.2025 fälligen Versicherungsbeitrag der Masse entnehmen zu dürfen.
Dem Antrag war gemäß § 4 Absatz 3 Satz 2 InsVV stattzugeben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.