Deranu Medical GmbH

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 177/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 170037 eingetragenen Deranu Medical GmbH, ehemals: Hammer Steindamm 121, 20535 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Dilber Nassery
Geschäftszweig: Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch die Durchführung von hauspflegerischen und hauswirtschaftlichen und sonstigen Betreuungsleistungen für hilfsbedürftige Personen nach den Rechtsgrundlagen des SGB XII, des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) und des 11. Sozialgesetzbuches (SGB XI) sowie sämtliche Leistungen, die in Zusammenhang mit dem betreuten Wohnen und der Tagespflege, teilstationär oder vollstätionär, bestimmt.

ist am 08.06.2023, um 10:31 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67a IN 177/23
Amtsgericht Hamburg, 08.06.2023