Dental-Labor Waldmann GmbH

IN 296/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dental-Labor Waldmann GmbH, Am Goldenen Feld 1, 95326 Kulmbach, vertreten durch den Geschäftsführer Schwandner Dieter
Registergericht: Amtsgericht Bayreuth Registergericht Register-Nr.: HRB 516
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung in Ergänzung des Eröffnungsbeschlusses vom 07.02.2024 über den TOP.
Der Insolvenzverwalter wird aufgrund der Sonderaktiva gem. § 160 InsO
ermächtigt, Rechtsstreite mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen
oder aufzunehmen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abzulehnen
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits einen
Vergleich zu schließen.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 19.04.2024 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Bayreuth – Insolvenzgericht – 11.04.2024