Deneke, Petra

36d IN 4338/17
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In dem Restschuldbefreiungsverfahren der
Petra Deneke, geboren am 04.12.1954, Buckower Damm 242, 12349 Berlin, derzeit: Kestenzeile 4, 12349 Berlin
Inhaber der Deneke -OK consulting e.K., Berlin, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRA 36773
– Schuldnerin –
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Beschluss:
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1. Nach vollständiger Berichtigung der Verfahrenskosten und Ablauf von 5 Jahren der Abtretungsfrist hat das Gericht auf Antrag der Schuldnerin über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 11.01.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
Die Insolvenzgläubiger und die Treuhänderin werden hierzu gehört.
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Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 21.12.2022