DEBA Systemtechnik GmbH

7 IN 340/10: In dem Insolvenzverfahren DEBA Systemtechnik GmbH, Gardelegener Str. 18, 29410 Salzwedel (AG Stendal, HRB 39), vertr. d.: 1. Reimer Bartels, Dorfstr. 19, 25779 Glüsing, (Geschäftsführer), wird der Schlussverteilung zugestimmt. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO i. V. m. §§ 197, 289 InsO wird eine schriftliche Schlussanhörung und nachträgliche Forderungsprüfung hinsichtlich folgender Punkte angeordnet:
– Prüfung der evtl. nachträglich angemeldeten Forderungen;
– Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters;
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis der bei der Verteilung
zu berücksichtigenden Forderungen.
Die Stimmabgabe und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bis Donnerstag, den 28.09.2023 vor dem Amtsgericht Stendal “Justizzentrum Albrecht der Bär”, Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal erhoben werden. Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin bzw. nachträglichen Prüfungstermin
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Das Verzeichnis der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Forderungen und die Schlussrechnung liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Forderungen die in das Verzeichnis der Forderungen (Tabelle) nicht aufgenommen wurden, bleiben bei der Verteilung ausgeschlossen, sobald die für die Erhebung von Einwendungen gesetzte Ausschlussfrist gemäß § 189 InsO abgelaufen ist. Amtsgericht Stendal, 22.08.2023