Claas, Alexander

35 IN 27/21: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Alexander Claas, geb. am 03.06.1992, Herzog-Ernst-Ring 5A, 29221 Celle, Inhaber von Claas Guitars e.K. (AG Hildesheim, HRA 201181), ist dem Schuldner gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO Restschuldbefreiung erteilt worden. Die Restschuldbefreiung gilt gemäß § 300 Abs. 1 S. 3 InsO mit Ablauf der Abtretungsfrist am 18.03.2024 als erteilt
Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 18.03.2021 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 18.04.2024