Cesarion Metallguss GmbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Cesarion Metallguss GmbH (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Cottbus HRB 8170 CB), vertreten durch den Geschäftsführer Björn Peitzmeyer, Am Holländer 15, 03238 Finsterwalde wird das Verfahren aufgehoben, weil die Schlussverteilung vollzogen ist (§ 200 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Rechtsmittelfrist. Die Erinnerung ist beim Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 19. April 2023
Az.: 63 IN 521/10