Carl Holzhauer (GmbH & Co.)

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 36/03
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 31453 eingetragenen Carl Holzhauer (GmbH & Co.), ehemals: Lederstraße 26, 22525 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 16793 eingetragene Verwaltungsgesellschaft Carl Holzhauer m.b.H., diese vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Dohse

wird hinsichtlich der mit Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 26.03.1999 bei der WWK Lebensversicherung a.G. gepfändeten Ansprüche die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Heiko Fialski, Große Elbstraße 45, 22767 Hamburg bestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 36/03
Amtsgericht Hamburg, 25.03.2024