Calin C.A.L.M. GmbH

Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 1/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 107233 eingetragenen Calin C.A.L.M. GmbH, Gewerbepark 8, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Larisa Calin, 25, Impasse des Jardins, 57720 Rimling, Frankreich
Geschäftszweig: ie Transportlogistik, insbesondere die Paketauslieferung

ist der am 17.01.2022 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 07.01.2022 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 24.01.2023 mangels Masse abgewiesen worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Dieser Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Im Falle der öffentlichen Bekanntmachung durch Veröffentlichung im Internet beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Wird die Entscheidung im Internet veröffentlicht und daneben auf andere Weise zugestellt, ist für den Fristbeginn der frühere Zeitpunkt maßgeblich. Die sofortige Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Neben- und Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstr. 2, 66280 Sulzbach, eingelegt. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die sofortige Beschwerde kann auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingelegt werden. Sie kann auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als signiertes elektronisches Dokument auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht allerdings nicht.

Amtsgericht Saarbrücken, 24.01.2023