Caffein Espressosysteme GmbH

36c IN 4199/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Caffein Espressosysteme GmbH, Kolonnenstr. 54, 10829 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Leonardo Patane und Antonio Pericone
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 95402
– Schuldnerin –
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Mit Masseunzulänglichkeit werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Zu berücksichtigen sind 2.267,08 Euro Masseverbindlichkeiten gemäß § 55 InsO und Forderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 163.473,34 Euro. Verfügbar sind 25.310,62 Euro Verteilungsmasse. Vorrangig sind die Verfahrenskosten gemäß § 54 InsO zu berücksichtigen. An die Insolvenzgläubiger gemäß § 38 InsO erfolgt voraussichtlich keine Zahlung. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190, 206 InsO hingewiesen. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.12.2023