Busser GmbH & Co. KG

11 IN 82/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Busser GmbH & Co. KG, Vor dem Esch 3, 28307 Bremen (AG Bremen, HRA 27629), vertr. d.: 1. Busser Verwaltungs GmbH, Vor dem Esch 3, 28307 Bremen, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Annegret Busser, Vor dem Esch 3, 28307 Bremen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.03.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Verden (Aller), 25.01.2023