Bürgerhilfe Bad Nenndorf e.V.

47 IN 80/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bürgerhilfe Bad Nenndorf e.V., Kreuzstraße 2, 31542 Bad Nenndorf (AG Stadthagen, VR 878), vertr. d.: Anja Kastl, Apelerner Straße 23, 31867 Lauenau, (Vorstand), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bückeburg, 18.04.2024