B&U Bauunternehmen GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 3/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 52857 eingetragenen B&U Bauunternehmen GmbH, Rodderweg 8, 50321 Brühl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Naumann, Rosmarstr. 190, 50226 Frechen
Geschäftszweig: die Durchführung von Neu- und Umbaumaßnahmen im Industrie-, Gewerbe- und Wohnungsbau ausschließlich einer Tätigkeit als Bauträger,

ist am 12.01.2024, um 13:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Stefan Sprinz, Am Volkspark 1, 50321 Brühl bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
70a IN 3/24
Amtsgericht Köln, 12.01.2024