BSK-Detektive Verwaltungs GmbH

1509 IN 2560/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BSK-Detektive Verwaltungs GmbH, Am Gammelfeld 13, 85250 Altomünster, vertreten durch die Geschäftsführer Rayk Selge und Schollmeyer Thomas
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 165015
– Schuldnerin –
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 207 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters für den Fall der Einstellung
– Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Abs. 2 Insolvenzordnung)
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.03.2023
– den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
– Einwendungen gegen die Schlussrechnung
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Geldbetrag vorgeschossen wird. Dieser beträgt voraussichtlich 4.200,00 €. Der Nachweis der Einzahlung bei der Landesjustizkasse Bamberg unter Angabe obigen Geschäftszeichens ist innerhalb oben gesetzter Frist vorzulegen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Amtsgericht München – Insolvenzgericht – 03.02.2023