”Brands Jupp” Gastro Betriebs GmbH

Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 79/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83590 eingetragenen ”Brands Jupp” Gastro Betriebs GmbH, Obere Straße 50, 40668 Meerbusch, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Franken,

ist bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 – 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Durchführung der Anhörung der Beteiligten wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.06.2024 zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
– zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
– zur Schlussrechnung des Verwalters;
– zum Vergütungsantrag des Verwalters;
– zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Falls durch weitere Einnahmen die Masseunzulänglichkeit beseitigt wird, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Schlussrechnung sowie der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters und das Schlussverzeichnis sowie ein Verzeichnis der Massegläubiger sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.

502 IN 79/21
Amtsgericht Düsseldorf, 15.04.2024