Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH

13 IN 342/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Brabant Alucast Germany, Site Wendlingen GmbH, Wertstraße 23, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Kellett
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 225489
Gegenstand des Unternehmens: die Konstruktion, Herstellung, Veredelung, Montage sowie der Vertrieb und Handel von Gießereierzeugnissen aus Aluminium und anderen Werkstoffen sowie von Werkzeugen, Marketing, Forschung und Entwicklung der vorgenannten Produkte; Ratschläge und Dienstleistungen für Unternehmen, die zur selben Unternehmensgruppe wie die Gesellschaft gehören sowie für Drittunternehmen; das Halten, Veräußern, Verwalten und Ausbeuten von Grundeigentum der Gesellschaft und Grundstücksangelegenheiten im allgemeinen; die die Ausbeutung von Patenten, Warenzeichen, Lizenzen und Know-How sowie von anderen Immaterialgüterrechten
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der bis 21.02.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 102-103 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.02.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen – Insolvenzgericht – 11.01.2023