BORA Kunststoffverarbeitungsgesellschaft mbH

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
BORA Kunststoffverarbeitungsgesellschaft mbH (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRB 10269 NP), Geschäftszweig: Lieferung und Einbau von Sport- und Sicherheitsböden und Verkleidungen – u.a., Am Weiher 3b, 16306 Casekow, vertreten durch den Erben Herrn Oskar Randhagen, vertreten durch die Mutter Frau Maria Hänig (ehem. Randhagen), vertreten durch die Erbin Frau Louise Randhagen, , vertreten durch die Mutter Frau Maria Hänig (ehem. Randhagen),
– Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Peter Warnke, Bahnhofstr. 39, 17489 Greifswald –
werden die nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen geprüft (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Es wird für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben und das weitere Verfahren schriftlich durchgeführt (§§ 177 Absatz 2, 5 Abs. 2 InsO).
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages, dem 10. Juli 2023 bei dem Insolvenzgericht schriftlichen Widerspruch gegen den Grund, den Betrag und/ oder Rang einer angemeldeten Forderung erheben. Im Widerspruch ist der Name des Gläubigers, dessen Forderung bestritten wird, anzugeben.
Die Insolvenztabelle der zu prüfenden Forderungen mit den Forderungsanmeldungen sowie eventuell eingehende Widersprüche sind bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten niedergelegt. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt. Die Gläubiger, deren Forderung festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Neuruppin, den 8. Juni 2023
15 IN 93/19