Boldly Go Industries GmbH

280 IN 105/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Boldly Go Industries GmbH, Rosetta-Vogt-Straße 2, 55294 Bodenheim (AG Frankfurt am Main, HRB 103490), vertr. d.: Andreas Gerhard Jamm, Rosetta-Vogt-Straße 2, 55294 Bodenheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Mainz, 25.10.2023