Boiczenko, Maximilian Michael Lukas

36b IN 4692/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Maximilian Michael Lukas Boiczenko, geboren am 11.05.1994, Neue Kantstraße 21, 14057 Berlin
– Schuldner –
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 20.04.2023 beschlossen:
1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
– Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
– Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
– Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
– Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung
– Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
– Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.06.2023
– Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
– Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
– Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
– sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
– sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 20.04.2023