Bohnenkamp-Götte Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG

60 IN 10/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bohnenkamp-Götte Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Natruper Straße 95, 49076 Osnabrück (AG Osnabrück, HRA 201619), vertr. d.: 1. Bohnenkamp-Götte Verwaltungs GmbH, Natruper Straße 95, 49076 Osnabrück, (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Dr. Hermann Götte, Natruper Straße 95, 49076 Osnabrück, (Geschäftsführer), 1.2. Almut Bohnenkamp-Götte, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 06.06.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sind durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Osnabrück, 25.04.2024