Bloom Filtertechnologie GmbH

14 IN 39/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bloom Filtertechnologie GmbH, Rheinstraße 60a, 56203 Höhr-Grenzhausen (AG Montabaur, HRB 21873), vertr. d.: 1. Monika Blomeier, Auf dem Kalk 4, 56410 Montabaur, (Geschäftsführerin), 2. Maximilan Hermann Blomeier, Auf dem Kalk 4, 56410 Montabaur, (Geschäftsführer), wird der Beschluss vom 04.01.2023 zur Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Peter Kiehl berichtigt:
Gründe, III. 2.
Für die Steuererklärungen ohne kostenpflichtige Einschaltung Dritter ist ein Zuschlag von 20 % angemessen.
G r ü n d e :
Es handelt sich um einen offensichtlichen Schreibfehler.
Im Tenor wurde eine Erhöhung der Nettovergütung um insgesamt 65 % festgesetzt.
Die Addition der Zuschläge unter Gründe, III. ergibt abweichend davon 70 %. Dies resultiert aus einem Schreibfehler hinsichtlich III. 2. Angesetzt wurden hier in der Berechnung 20 %, abweichend davon heißt es in den Gründen hier 25 % Zuschlag.
Amtsgericht Montabaur, 01.02.2023