Blaufalk AG

59 IN 289/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaufalk AG, Westringstraße 15, 04435 Schkeuditz (AG Stendal, HRB 22009), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsvorschussantrag des Insolvenzverwalters vom 08.09.2023 Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 13.09.2023