Blaufalk AG

59 IN 289/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blaufalk AG, Westringstraße 15, 04435 Schkeuditz (AG Stendal, HRB 22009), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 25.07.2023, 09:30 Uhr, Saal 2.034, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
” besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
– Abgeltung der in dem verbundenen Rechtsstreit vor dem Landgericht Halle, 3 O 434/20 (3 O 447/20), geltend gemachten aktienrechtlichen Ansprüchen auf Einlagenrückgewähr und anfechtungsrechtlicher Rückgewähr durch eine Vergleichszahlung der Beklagten als Gesamtschuldner in Höhe von € 130.000,00 bei Quotelung der Kosten des Rechtsstreits
– Abgeltung der im Rechtsstreit vor dem Landgericht Halle, 3 O 185/20, gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der Schuldnerin geltend gemachten Haftungsansprüche durch eine Vergleichszahlung der Beklagten in Höhe von € 280.000,00 bei Aufhebung der Kosten des Rechtsstreits
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
” Bezug genommen wird ausdrücklich auf das aktenkundige Schreiben des Verwalters vom 05.06.2023. Dieses Schreiben nebst den vor dem Landgericht Halle geschlossenen Vergleichen (unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung der Gläubigerversammlung) liegen zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) – Insolvenzabteilung- bereit.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 07.06.2023