BiogasPark Deutschland GmbH

36 IN 74/18 -4: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiogasPark Deutschland GmbH, Horstweg 24, 31840 Hessisch Oldendorf (AG Hannover, HRB 212687), vertr. d.: Oliver Nacke, Hoher Kamp 7, 31840 Hessisch Oldendorf, (Geschäftsführer), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren bestimmt auf
22.05.2023.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
– I. Vergleichsvereinbarung Grüner: Die Gläubiger ermächtigen den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Stephan Höltershinken in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiogasPark Deutschland GmbH zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung, durch die sich Herr Bernd Grüner, Wülmser Weg 7, 31855 Aerzen, verpflichtet,

– 1. zur Abgeltung sämtlicher gegen ihn bestehenden Rückzahlungsansprüche der Insolvenzschuldnerin aus Darlehen einen Betrag in Höhe von insgesamt 35.000,00 EUR, zahlbar in insgesamt drei Raten von einmal 20.000,00 EUR vier Wochen nach Unterzeichnung der Vereinbarung, einmal 10.000,00 EUR zum 31.12.2023 und einmal 5.000,00 EUR zum 30.06.2024,
– und
– 2. zur Abgeltung sämtlicher gegen die Biogas Grüner UG & Co. KG bestehenden Rückzahlungsansprüche der Insolvenzschuldnerin aus Darlehen einen Betrag in Höhe von insgesamt 16.000,00 EUR, zahlbar in vier monatlichen Raten zu jeweils 4.000,00 EUR

– an die Insolvenzmasse zu zahlen.

– II. Vergleichsvereinbarung Schwecke: Die Gläubiger ermächtigen den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Stephan Höltershinken in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BiogasPark Deutschland GmbH zum Abschluss einer Vergleichsvereinbarung, durch die sich Herr Bernd Schwecke, Sörhausener Str. 42, 28857 Syke, verpflichtet,

– 1. zur Abgeltung sämtlicher gegen die Biogas Schwecke UG & Co. KG bestehender Rückzahlungsansprüche der Insolvenzschuldnerin aus Darlehen einen Betrag in Höhe von insgesamt 26.000,00 EUR. zahlbar in achtzehn monatlichen Raten zu je 1.400,00 EUR und einer monatlichen Rate zu 800,00 EUR,
– und
– 2. für den Erwerb der Geschäftsanteile der Insolvenzschuldnerin an der Biogas Schwecke UG & Co. KG einen Betrag in Höhe von 7.000,00 EUR

– an die Insolvenzmasse zu zahlen.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Hameln, 20.04.2023