biodyn Verwaltungs GmbH

1 IN 80/11: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der biodyn Verwaltungs GmbH, Fritz-Claus-Straße 31, 66981 Münchweiler (AG Zweibrücken, HRB 30662), vertr. d.: Herbert Gschwender, Caminho do Uruguay 594, p2755 207 Malveira da Serra, PORTUGAL, (Geschäftsführer), ist der Schuldnerin durch Beschluss vom die Restschuldbefreiung rechtskräftig angekündigt. Ihr wird Restschuldbefreiung erteilt werden, wenn sie während der Laufzeit der Abtretungserklärung (Wohlverhaltensperiode) die Obliegenheiten gemäß § 295 InsO erfüllt und die Restschuldbefreiung nicht zuvor nach §§ 296 ff. InsO versagt wird. Die Wohlverhaltensperiode beträgt sechs Jahre, beginnend mit der Verfahrenseröffnung am 31.08.2011. Zum Treuhänder ist Rechtsanwalt Stefan Roth, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621-4400441, Fax: 0621-448399, E-Mail: rae@rkgp.de bestimmt worden.
Die pfändbaren Forderungen der Schuldnerin auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge gehen nach Maßgabe der Abtretungserklärung auf den Treuhänder über.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Pirmasens, 18.09.2023