binary Professional IT Solutions GmbH

IN 62/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
binary Professional IT Solutions GmbH, Dorfener Straße 7, 85435 Erding, vertreten durch die Geschäftsführer Christoph Cathrein, Dorfener Straße 7, 85435 Erding, Rinklake Heiko, Dorfener Straße7, 85435 Erding und Schöffmann-Weingärtner Ingmar, Dorfener Straße 7, 85435 Erding
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 199803
– Schuldnerin –
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Ludwig Wöhren Schewtschenko, Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Münzstraße 6, 80331 München, Gz.: 16/1964/S
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Die Gläubigerversammlung erteilt die Zustimmung zum gerichtlichen Vergleich in dem Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München, Aktenzeichen 30 O 5 U 4036/22, gegen die binary AG über einen Betrag von € 60.000,00 sowie zur Klagerücknahme im Verfahren gegen Christoph Cathrein vor dem Landgericht Landshut, Aktenzeichen 51 O 3388/20.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.12.2022 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Landshut – Insolvenzgericht – 17.11.2022