Bicanzade Homeart UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 16/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 33457 eingetragenen Bicanzade Homeart UG (haftungsbeschränkt), Beratgerstr. 36, 44149 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fatih Ilhan,
Geschäftszweig: Verkauf von Haushaltswaren und deren Wartung, der Verkauf von Artikeln jeglicher Art von Möbeln, pp

ist am 25.04.2024, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Wolfgang Piroth, Joseph-von-Frauenhofer-Straße 29, 44227 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
260 IN 16/24
Amtsgericht Dortmund, 25.04.2024