Bibertaler Käsescheune GmbH

59 IN 171/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Bibertaler Käsescheune GmbH, Lauchaer Straße 36, 06647 Bad Bibra (AG Stendal, HRB 18608), vertr. d.: Susanne Günther, Einzingen 1a, 06542 Allstedt, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Für die Schlussverteilung verfügbar ist ein Betrag in Höhe von 44.048,18 €, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten (§§ 54, 55 InsO).
Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 29.333,40 € (§188 InsO).
Amtsgericht Halle (Saale), 01.06.2023