BHG Holl und Frye Projektgesellschaft mbH

2 IN 287/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BHG Holl und Frye Projektgesellschaft mbH, Bahnhofstrasse 17, 71679 Asperg,
vertreten durch die Geschäftsführer Karl-Heinz Frye und Günter Holl
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 754824
– Schuldnerin –
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1. Die Prüfung der bis 09.12.2020 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.12.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben
werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben
angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben
werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem
eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen
werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und
Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten
als festgestellt.
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Amtsgericht Ludwigsburg – Insolvenzgericht – 12.11.2020