Bez, Joshua Dennis

1 IN 301/18
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In dem Restschuldbefreiungsverfahren d.
Bez, vormals Geltermair Joshua Dennis, geb. Geltermair, geboren am 17.07.1988, Wilhelm-Hauff-Straße 28, 86161 Augsburg
Inhaber der SRO Intelligence Services e. K., Neusäß, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 18932
– Schuldner –
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Beschluss:
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1. Nach vollständiger Berichtigung der Verfahrenskosten und Ablauf von 5 Jahren der Abtretungsfrist hat das Gericht auf Antrag des Schuldners über die vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern und dem Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 27.10.2023 Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. §§ 296 bis 298 InsO zu stellen bzw. geltend zu machen, dass die Voraussetzungen für die beantragte vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung nicht vorliegen.
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, auf die der Antrag gestützt wird.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht – ggf. nach Anhörung des Schuldners zu den vorgebrachten Versagungsgründen – über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden.
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Amtsgericht Augsburg – Insolvenzgericht – 29.09.2023