Betolz GmbH

Az.: 70 IN 69/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Betolz GmbH, Senefelder Str. 4A, 63594 Hasselroth (AG Hanau, HRB 98346), vertr. d.: 1. Daniel Straub, Im Hirtengarten 33, 63589 Linsengericht, (Geschäftsführer), 2. Alexander Wilhelm, Lindenstraße 24, 63594 Hasselroth, (Geschäftsführer), ist am 24.02.2023 um 11:30 Uhr die vorläufige Verwaltung ihres Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Antragstellerin zu zahlen sowie eigene Forderungen mit Geldeingängen auf den Konten der Antragstellerin zu verrechnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin auf ein von ihm zu errichtendes Sonderkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069 9591100, Fax: 069 95911080, E-Mail: mail@hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Hanau, 24.02.2023