Bench International GmbH

Veröffentlichung gemäß § 188 InsO:

In dem masseunzulänglichen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bench International GmbH, München, werden die Masseverbindlichkeiten nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Nach Berichtigung der Masseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist eine Verteilungsmasse i.H.v. EUR 385.654,57 verfügbar. Zu berücksichtigen sind Neumasseverbindlichkeiten gem. § 209 Abs. 1 Nr. 2 InsO i.H.v. EUR 5.100,00 und Altmasseverbindlichkeiten im Rang des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO i.H.v. EUR 619.077,46. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – München, Geschäftsnummer 1500 IN 1164/18, niedergelegt.

Veröffentlicht durch das Amtsgericht München – Insolvenzgericht